Vor einigen Monaten hatte das fürstliche Landgericht in Liechtenstein einem Kunden der Fürstenbank LGT Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank ihn zu spät über den Diebstahl seiner Kontodaten informiert habe. Dadurch habe er hierzulande keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr abgeben können, weshalb ihm die Bank die zusätzlich zur Steuer fällige Strafe in Höhe von 7,3 Millionen Euro ersetzen soll. Diese Entscheidung hat nun das liechtensteinische Obergericht wieder gekippt. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen, denn in dritter Instanz muss nun der Oberste Gerichtshof über einen möglichen Schadensersatz entscheiden. Mit einem Urteil ist allerdings nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.
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