Das Bundesfinanzministerium hat auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem letzten Jahr reagiert, in dem der Bundesfinanzhof einen grundsätzlichen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer festgestellt hat. Die Finanzverwaltung will zwar weiter an der Praxis festhalten, Anträge auf umsatzsteuerliche Erfassung auf Schlüssigkeit und Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Allein die Erklärung des Antragstellers, eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit zu beabsichtigen, reicht also nicht aus. Aufgrund des Urteils soll die Prüfung allerdings zeitnah erfolgen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen