EU-Kommission verklagt Deutschland

Die Kommission moniert einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Behandlung von Pensionseinrichtungen.

Anfang Juni hat die EU-Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof wegen diskriminierender Steuerbestimmungen verklagt. Sie stört sich an der unterschiedlichen Behandlung deutscher und ausländischer Pensionseinrichtungen. Darin sieht die Kommission einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen