Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung der Eltern

Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.

Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gegenzug von den Eltern wiederkehrende Zahlungen, dann ist das weder ein entgeltlicher Leistungsaustausch noch eine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern. Demzufolge ist in den wiederkehrenden Zahlungen auch kein Zinsanteil enthalten, sodass sie weder ganz noch mit einem Zins- oder Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen. Im Gegenzug sind natürlich die Zahlungen der Eltern weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden