Weil das Finanzamt wider Erwarten einen hohen Veräußerungsgewinn festsetzte, wollten zwei Geschäftspartner den Verkauf von GmbH-Anteilen wieder rückgängig machen. Dass das geht, bestätigte der Bundesfinanzhof: Wird der Verkauf des Anteils an einer Kapitalgesellschaft wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken.
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