Mit der Zustimmung des Bundesrats am 10. Juli 2009 ist das Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerentlastungsgesetz abgeschlossen. Darin enthalten sind unter anderem die steuerlichen Entlastungen bei Krankenkassenbeiträgen, die Anhebung der Einkommensgrenze beim Kindergeld und verschiedene Verbesserungen für Unternehmen.
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