Nach mehrjähriger Vorbereitung hat der Bundestag am 2. Juli 2009 den Weg frei gemacht für die Reform des Erbrechts. Ursprünglich sollte die zeitgleich mit der Erbschaftsteuerreform in Kraft treten, doch es gab noch Beratungsbedarf. Steuerlich wirkt sich die Erbrechtsreform zwar nicht aus, für die Testamentsgestaltung dagegen sehr wohl:
Jeder Nachkomme erhält einen Ausgleich für Pflegeleistungen, und zwar auch dann, wenn er nicht dafür auf berufliches Einkommen verzichtet hat.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch entfällt nach und nach über 10 Jahre.
Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils werden konkretisiert und die Testierfreiheit verbessert.
Die Stundung von Pflichtteilsansprüchen ist für jeden Erben unter erleichterten Voraussetzungen durchsetzbar.
Die Verjährung von erb- und familienrechtlichen Ansprüchen wird weitgehend einheitlich auf die üblichen drei Jahre begrenzt.
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