Nun also doch: Mit dem "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" will die Regierungskoalition entgegen früheren Aussagen doch noch in dieser Legislaturperiode Fakten schaffen. Folge des Gesetzes wäre neben der Rechtssicherheit für Pendler außerdem, dass Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel in voller Höhe abziehbar sind, soweit sie die Entfernungspauschale überschreiten. Außerdem wären Unfallkosten wieder als außergewöhnliche Aufwendungen absetzbar und wären nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten.
Genau genommen gibt es sogar zwei Gesetzesentwürfe: Die bayerische Regierung hatte am 10. Februar 2009 den ersten Entwurf in den Bundesrat eingebracht, am 3. März 2009 haben die Bundestagsfraktionen von Union und SPD einen Gesetzesentwurf mit im Wesentlichen gleichem Inhalt im Bundestag vorgelegt.
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