Verlegen die beiderseits berufstätigen Ehegatten nur den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten und behalten die bisherige Familienwohnung als Erwerbswohnung bei, bleibt auch eine doppelte Haushaltsführung weiter bestehen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Auf den Grund des Wechsels kommt es nicht an.
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