Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen auf etwas mehr als 100 Seiten.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
In einem Ergänzungsprotokoll haben Deutschland und die Schweiz eine ganze Reihe von Änderungen am bereits ausgehandelten Steuerabkommen vereinbart.
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln und Vorgaben für selbstgedruckte Steuererklärungsformulare aktualisiert.
Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.
Die Vorauszahlungen sind auch dann in vier gleichen Quartalsraten zu zahlen, wenn der Gewinn nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt entsteht.
Mehrere große europäische Länder haben sich mit den USA auf eine erweiterte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung geeinigt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebsprüfung nicht mehr allein die Länder zuständig sind.

 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen