Erbschaft und Schenkung

Auch Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte können den Erbfallkostenpauschbetrag in Anspruch nehmen - in bestimmten Fällen sogar in voller Höhe.
Die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen stehen aufgrund einer Verfassungsbeschwerde auf dem Prüfstand.
In zwei Verfahren hat der Bundesfinanzhof über die Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim entschieden, darunter die Frage, was alles zum Familienheim zählt.
Auch wenn die Selbstnutzung bereits geplant war, kommt die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nur dann in Frage, wenn eine tatsächliche Selbstnutzung durch den Erblasser erfolgt war.
Vom Erblasser nicht ausgeschöpfte Abzugsbeträge für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern kann der Erbe nicht geltend machen.
Die Abzinsung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit einem Zinssatz von 5,5 % ist trotz Niedrigzinsphase verfassungsgemäß, weil es sich um eine langfristige Bewertungsregelung handelt.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden auch weiterhin bei der Erbschaftsteuer schlechter gestellt bleiben als Ehepartner.
Auch bei der ratenweisen Zahlung der Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht liegen nicht anteilig Kapitalerträge vor.
Die Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe führt nicht automatisch zu einer steuerpflichtigen Schenkung an den Ehegatten des bisherigen Hofinhabers.
Wenn ein Geldgeschenk nach allgemeiner Verkehrsanschauung den Rahmen eines üblichen Gelegenheitsgeschenks übersteigt, unterliegt es der Schenkungsteuerpflicht.

 

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